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Woran erkennen Sie Bio - Produkte?

Wo Bio draufsteht, ist Bio drin!

Wo Bio draufsteht, ist Bio drin! 

Der Biolandbau ist europaweit reglementiert. Die gesetzliche Grundlage besagt, dass Lebensmittel, die einen Bio-Hinweis tragen, auch tatsächlich entsprechend der Richtlinien für die biologische Landwirtschaft erzeugt werden müssen. 

Nun nützt diese Bestimmung nur dann etwas, wenn die Einhaltung der Richtlinien kontrolliert wird. Zu diesem Zweck gibt es Biokontrollstellen. Kontrollierte Bioprodukte werden zertifiziert und sind speziell gekennzeichnet: 

Zwingend vorgeschrieben ist die Kennzeichnung des Bio-Produkts mit der Code-Nummer jener Bio-Kontrollstelle, die das Produkt zertifiziert hat. Der Code wurde EU-weit vereinheitlicht. 

Die Code-Nummer lautet 

  • für die ABG AT-BIO-301 und 
  • für die ABG LW: AT-BIO-302
Erklärung der Code-Nummer: AT: Österreich BIO: Bio-Kontrollstelle 301 oder 302: 3 für Niederösterreich (Standort der ABG und ABG LW-Zentrale), 01 und 02 für die erste und zweite in NÖ anerkannte Bio-Kontrollstelle 

Zusätzlich müssen vorverpackte Bio-Lebensmittel seit 1. Juli 2010 das neue EU-Bio-Logo tragen. Mehr zu diesem Logo lesen Sie hier

Statt „biologisch“ wird auch „ökologisch“ verwendet. Diese Bezeichnung ist vor allem in Deutschland üblich. Bezeichnungen wie „naturnah“, „naturrein“, „vollwert“, „aus kontrolliertem Anbau“, „aus Freilandhaltung“ oder Ähnliches weisen nicht auf Bioprodukte hin.