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Auf europäischer Ebene gibt es seit dem Jahr 1992 erstmals Regeln „zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel“.
Unterschieden werden bei Vergabe der geschützten EU-Herkunftsbezeichnungen zwei Stufen: geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und geschützte geographische Angabe (g.g.A.).
Das EU-Qualitätszeichen garantiert traditionelle Spezialität (g.t.S.), beschreibt ein traditionelles Herstellungsverfahren und ist keine Herkunftsbezeichnung, da es keine geographischen Herkunftsangaben beinhaltet.
g.U.: Dieses Gütezeichen bezieht sich auf einen bestimmten geografischen Ort, wo die Lebensmittel erzeugt, verarbeitet und hergestellt wurden und für diese Region typische Eigenschaften haben.
Tiroler Bergkäse g.U.; Tiroler Almkäse g.U.
g.g.A.: Bei diesem Gütezeichen muss zumindest einer der Produktionsschritte in dem Gebiet erfolgen. Die Qualität oder eine weitere Eigenschaft sind für das jeweilige Gebiet typisch.
Tiroler Speck g.g.A.
g.t.S.: Dieses Gütezeichen ist für Lebensmittel, die traditionelle Eigenschaften haben. Die Lebensmittel müssen seit über drei Jahrzehnten auf dem europäischen Markt sein und typische Eigenschaften haben, die sonst keine Lebensmittel haben.
Heumilch g.t.S.
KonsumentInnen werden über den geografischen Ursprung oder die traditionelle Verarbeitung bestimmter Lebensmittel über dieses Gütesiegel informiert.
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