Logos für die Produktauslobung
Nach erfolgter Kontrolle und/oder Zertifizierung sind die agroVet-Kunden berechtigt, die für die agroVet registrierte/n Marke/n zur Kennzeichnung/Etikettierung von Erzeugnissen und für Werbezwecke zu verwenden.
Grundsätzlich gilt: Bei nachstehenden Abbildungen handelt es sich um markenrechtlich geschützte Zeichen der agroVet. Sie können diese Zeichen bei den untenstehenden Links gratis downloaden, verpflichten sich aber zur richtliniengemäßen Verwendung. Diese wird bei der Kontrolle überprüft. Jede unzulässige Verwendung und jeder Eingriff kann gerichtlich geahndet werden.
Missbräuchliche Verwendung der Markenzeichen (agroVet): Im Falle einer missbräuchlichen Verwendung der Marke/n wird von den Vertragspartnern vorab eine einvernehmliche Lösung angestrebt. Bei erstmaligem Verstoß verpflichtet sich die agroVet eine schriftliche Abmahnung samt angemessenen Korrekturmaßnahmen vorzuschreiben. Bei Folgeverstößen bzw. falls eine einvernehmliche Lösung nicht möglich sein sollte, ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in der Höhe von 10 % des Umsatzes, der mit falsch gekennzeichneten Produkten erzielt wurde, mindestens jedoch zu € 1.000,- verpflichtet. Diese Vertragsstrafe unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Darüber hinaus ist die agroVet im Fall einer vertragswidrigen Kennzeichnung zur sofortigen Auflösung des Kontrollvertrages berechtigt.
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