NOP-Warenbegleitzertifikat (USA)
Seit 01.06.2012 ist Bio-Ware, welche gemäß VO (EG) 2018/848 und Durchführungsverordungen idgF zertifiziert ist, gemäß NOP-Richtlinien als gleichwertig anzusehen. Diese Anerkennung besteht ab diesem Zeitpunkt für Ware, die innerhalb der EU produziert bzw. verpackt wird (ein Aufbereitungsschritt in der EU ist notwendig, sofern Bio-Ware aus Drittstaaten gem. EU-VO 1235/2008 eingeführt wurde und in die USA exportiert wird).
Einschränkungen bestehen allerdings für tierische Produkte und Produkte aus Aquakultur – Details.
Die Deklarationsbestimmungen des jeweiligen Ziellandes müssen eingehalten werden, das USDA-Seal darf bei Produkten - wenn möglich (s. detaillierte Bestimmungen o.g. Link) - ebenfalls verwendet werden. Jeder Export in die USA muss ab dem 01.06.2012 durch ein eigenes Exportdokument begleitet werden, welches wir als zuständige Bio-Kontrollstelle für unsere Kunden ausstellen können (wenn Bestimmungen des Äquivalenzabkommens erfüllt werden).
Hier finden Sie:
Zusammengefasst heißt dies, dass wir folgende Information zur Ausstellung des NOP-Warenbegleitzertifikates benötigen:
- Warenbegleitdokument (d.h. idR Lieferschein) für die relevante Lieferung
- Falls nicht auf Lieferschein ersichtlich zusätzlich: 10-stelliger HT Code für die relevanten Produkte und „Shipping Indentification“ (idR Containernummer).
- Angabe des Empfängers = Unternehmen, dass das Erzeugnis kauft in USA (Kontaktdaten Ansprechperson, Tel. Mailadresse).
Auf Basis der von Ihnen bekannt gegebenen Daten, stellen wir Ihnen gerne das NOP-Warenbegleitzertifikat aus. Der Aufwand hierzu wird mit € 52,50/Stk. verrechnet, eventuell notwendiger Mehraufwand wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
Bitte senden Sie als Ausstellungsantrag alle oben genannten Unterlagen für die jeweilige Sendung an: enzersfeld@abg.at
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!