NAQS-Warenbegleitzertifikat für Korea
Seit 01.02.2015 sind verarbeitete Bio-Produkte (>95% Bio-Anteil), welche gemäß VO (EG) 2018/848 und Durchführungsverordnungen idgF zertifiziert sind, gemäß NAQS-Richtlinien als gleichwertig anzusehen. Diese Anerkennung besteht für Bio-Produkte, die innerhalb der EU produziert bzw. verpackt werden. Der letzte Verarbeitungsschritt muss in der EU stattgefunden haben.
Jede Bio-Exportsendung nach Süd-Korea muss von einem NAQS-Warenbegleitzertifikat begleitet werden. Dieses können wir als Ihre zuständige Bio-Kontrollstelle für jede Sendung ausstellen, sofern die Bestimmungen des Äquivalenzabkommens erfüllt sind.
Vorlage des NAQS-Warenbegleitzertifikates
Wir bitten Sie, uns hierzu alle notwendige Informationen vollständig zu übermitteln (die in Box 2 geforderte „Import Certificate Number“ wird durch uns vergeben):
- Warenbegleitdokument (d.h. idR Lieferschein) für die relevante Lieferung
- Falls nicht auf Lieferschein ersichtlich zusätzlich: HS Code für die relevanten Produkte und „Shipping Identification“ (idR Containernummer)
Bitte senden Sie alle o.g. Unterlagen für die jeweilige Sendung mit dem Betreff „Ausstellungsantrag“ an: enzersfeld@abg.at
Auf Basis der von Ihnen bekannt gegebenen Daten, stellen wir Ihnen gerne das NAQS-Warenbegleitzertifikat aus. Der Aufwand hierzu wird mit € 52,50/Stk. verrechnet, eventuell notwendiger Mehraufwand wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!